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Die Stiftung

"ganzheitlich gesund!" wurde Mitte 2015 als Stiftung bürgerlichen Rechts ins Lebens gerufen. Grundlage dafür waren persönliche Erfahrungen und Erkenntnisse der beiden Stifter. Statt Missstände und Mängel zu beklagen wollen sie einen Beitrag für deren Veränderung leisten.

Auszüge aus der Satzung vom 26.05.2015

Zweck der Stiftung ist die Förderung und die Zusammenführung von philosophischen, psychologischen, medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen und Aktivitäten im Sinne einer ganzheitlichen Sicht menschlichen Miteinanders. Durch Aufklärung, Schulung und Training werden unter dem Aspekt ganzheitlichen Heilseins die Selbstverantwortung des Patienten sowie Mitgefühl und Menschlichkeit auf medizinischer Seite unterstützt. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Förderung gemäß §58 Nr. 1 AO, die Initiierung und Durchführung von

a. Projekten und Massnahmen zur Einbeziehung ganzheitlicher Medizin und darauf basierender Therapieansätze in das Gesundheitswesen;

b. Massnahmen zur Integration von ganzheitlichen Heilmethoden in die konventionelle Medizin;

c. Projekte zur Zusammenarbeit von Therapeuten, Ärzten und anderen in Heilberufen tätigen Personen;

d. Aufklärungs- und Beratungsmassnahmen zur Kultivierung eines stärkeren Bewusstseins zur Gesunderhaltung und -werdung durch Ernährung, Lebensweise und Spiritualität;

e. Projekte zur Publikation und Prämierung von Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Präventions- und Alternativmedizin, sowie natürlicher Heilverfahren;

f. Weiterbildungsmassnahmen für Ärzte, Therapeuten und anderen in Heilberufen tätigen Personen zu ethischen Aspekten von Behandlung und Heilung;

g. öffentliche Aufklärung und Information über Wege zu ganzheitlicher Gesundheit durch Veranstaltungen, Kongresse, Symposien, Publikationen etc.;

h. Initiativen für einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen.